Der Förderkreis Jazz-Club Bottrop
mit Sitz in 46236 Bottrop, Kirchhellener Straße 74,
vertreten durch Herrn Rolf Kickum, Kirchhellener Straße in 46236 Bottrop,
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jazzmusik. Die
Förderung soll insbesondere durch Veranstaltungen öffentlicher Konzerte,
Festivals und Vorträge erfüllt werden.
§2
Mitglied des Vereins kann jede
natürliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird
durch schriftlichen Antrag und Bestätigung durch den Förderverein erworben.
§3
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§4
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§5
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§6
Der Förderkreis Jazz-Club Bottrop finanziert sich
ausschließlich durch Spenden. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
§7
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Kulturamt der
Stadt Bottrop, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.